Jeder darf ein Girokonto eröffnen
Dezember 4, 2009
Jeder Mensch braucht heutzutage ein Konto. Zahlungen vom Arbeitgeber werden heutzutage in der Regel nur noch bargeldlos abgewickelt. Die Tage, in denen man sich die Lohntüte beim Fräulein im Büro abgeholt hat sind schon längst vorbei. Welche Kriterien muss der Verbraucher aber erfüllen, damit ihm eine Bank seiner Wahl ein Girokonto einrichtet ?
Die Antwort ist erstaunlich einfach: Er muss gar keine besonderen Kriterien erfüllen. Es dürfen bloß keine Schwerwiegenden Gründe gegen das Eröffnen eines Kontos vorliegen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat im Jahr 1995 eine Empfehlung zum Girokonto ausgesprochen. Darin verpflichten sich alle Banken jedem Kunden, der den Wunsch äußert, ein Girokonto einzurichten. So muss der Verbraucher also eigentlich nichts besonderes beachten. Übrigens ist auch ein negativer Eintrag bei der SCHUFA nicht automatisch ein Hindernis für die Eröffnung eines Kontos.
Hin und wieder mag es vorkommen, dass sich eine Bank dennoch quer stellt. Sollte dies passieren, kann sich der Verbraucher, wenn er der Meinung ist, dass er ungerecht behandelt wurde, an die kostenfreie Beschwerdestelle des Bankenverbandes wenden. Seine Beschwerde wird sodann von unabhängigen Ombudsleuten überprüft.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen, findet der Interessierte Verbraucher übrigens in einer Broschüre des Bundesverbandes deutscher Banken mit dem Titel „Das Girokonto für Privatkunden“. Diese kann direkt auf der Homepage des Bundesverbandes heruntergeladen oder bestellt werden.
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