Girokonto ohne Gebühr

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Umwandlung von Girokonto in P-Konto

Juli 6, 2010

Damit eine Pfändung des Kontos nicht alle Zahlungen mit sofortiger Wirkung verhindert, der Schuldner seine Miete nicht mehr zahlen und sich nichts mehr zu essen kaufen kann, ist seit 1. Juli 2010 eine neue Regelung in Bezug auf den Pfändungsschutz in Kraft getreten: jeder kann sich sein Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umschreiben lassen und sich dadurch den monatlichen Freibetrag von 985,15 Euro garantieren. Egal, was passiert und wie hoch man sich verschuldet. Read more…

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