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Umwandlung von Girokonto in P-Konto

Juli 6, 2010

Damit eine Pfändung des Kontos nicht alle Zahlungen mit sofortiger Wirkung verhindert, der Schuldner seine Miete nicht mehr zahlen und sich nichts mehr zu essen kaufen kann, ist seit 1. Juli 2010 eine neue Regelung in Bezug auf den Pfändungsschutz in Kraft getreten: jeder kann sich sein Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umschreiben lassen und sich dadurch den monatlichen Freibetrag von 985,15 Euro garantieren. Egal, was passiert und wie hoch man sich verschuldet.

Sicherung des Existentenzminimums – auch in schlechten Zeiten

Um nicht noch weiter abzurutschen, wenn man ohnehin schon in der Schuldenfalle steckt, soll man zumindest genügend Kleingeld in der Tasche haben, um die Miete zu bezahlen und den täglichen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Bisher wurden mit Eintreten einer Pfändung alle Zahlungsvorgänge kurzerhand storniert und keine Auszahlungen mehr getätigt. Nicht einmal an Sozialleistungen des Staates und an das Kindergeld kam man mehr, wenn die Bank die Pfändung vorgenommen hatte. Der Pfändungsschutz von 985,15 Euro pro Monat hilft, existenzielle Bedürfnisse zu tilgen, um langsam und bemüht wieder aus der Schuldenfalle klettern zu können.

P-Konto für Jedermann, allerdings nur eins pro Person

Seit 1. Juli hat jeder Anspruch auf die Umschreibung in ein P-Konto. Die Bank darf keinerlei Kosten für die Umschreibung erheben, allerdings kann es sein, dass es im Zuge der geänderten Konditionen danach Kosten für die Kontoführung erhebt. Jedem Verbraucher steht nur ein Pfändungsschutzkonto zur Verfügung, weshalb die Umschreibung in ein P-Konto der Schufa mitgeteilt wird, die sich darum kümmert und sich Schuldner nicht mit zahllosen P-Kontos noch weiter verschulden. Ein derartiger Eintrag bei der Schufa kann die Kreditfähigkeit des Kunden aber herabsetzen, wenn es zum Beispiel um die Vergabe eines Immobilienkredits gibt. Deswegen raten Verbraucherschützer, das Girokonto auch wirklich nur dann in ein P-Konto umschreiben zu lasse, wenn oftmals finanzielle Engpässe bestehen und die Gefahr der Pfändung droht. Andernfalls könnte einem dieser Schutz als negativ und unglaubwürdig ausgelegt werden.

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